Steuern - Wettbürosteuer

Die Stadt Albstadt erhebt als örtliche Aufwandsteuer ab 01.01.2019 eine Wettbürosteuer. Dies hat, wie die Vergnügungssteuer, die Funktion der Einnahmebeschaffung, wie auch eine Lenkungsfunktion.  

Besteuert werden das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen. Die Steuer beträgt 3 % vom Wetteinsatz (für den Abschluss der Wetten aufgewendeter Beträge) je angefangenem Kalendermonat.  

Die Steuererklärung ist bis zum 10. Kalendertag des (auf den zu besteuernden Monat) folgenden Monats schriftlich abzugeben. Durch geeignete Unterlagen z.B. Abrechnungen, Umsatzlisten sind die Beträge bei der Erklärung nachzuweisen.  

Anmeldung zur Wettbürosteuer
Abmeldung der Wettbürosteuer
Steuererklärung Wettbürosteuer
SEPA-Lastschriftmandat