§7c/d/e KSG BW Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Pflichtaufgabe, welche die Stadt Albstadt nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg erfüllt.
Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln, welche zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen soll.
Bei der kommunalen Wärmeplanung wird in mehreren Schritten wie Folgt vorgegangen:
- Bestandsanalyse: Systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und –verbrauchs & die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen.
- Potenzialanalyse: Analyse der vorhandenen Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung.
- Entwicklung eines Zielszenarios: Erstellung eines klimaneutralen Szenarios für das Jahr 2040 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030.
- Wärmewendestrategie: Es werden Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und damit einhergehend zur Reduzierung und klimaneutralen Deckelung des Wärmeeigenbedarfs entwickelt. Es sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.
Die kommunale Wärmeplanung ist bis zum 31.12.2023 zu erstellen und soll spätestens alle sieben Jahre fortgeschrieben werden
Aktuell arbeiten wir an Schritt 2, der Potenzialanalyse. Um die Potenziale zur Energieeinsparung in den Sektoren Gewerbe-Handel-Dienstleistung & Industrie ermitteln zu können, ist die Mitwirkung der hier ansässigen Unternehmen erforderlich. Der dafür von der KEA-BW bereitgestellte Fragebogen ist nachfolgend zu finden. Gerne können Sie sich den Fragebogen hier downloaden und anschließend ausgefüllt an amelie.loegler@albstadt.de senden.
Stand: 21.06.2022