Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Grundsteuer
Die Grundsteuer ist wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer. Die Steuergegenstände werden nach ihrem Wert erfasst, ohne Berücksichtigung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Gegenstand dieser Steuer ist jeglicher Grundbesitz ohne Rücksicht auf Bebauung oder Nutzung.

Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird von der Bewertungsstelle des Finanzamts berechnet. Durch Multiplikation des jeweiligen Hebesatzes der Gemeinde mit dem Messbetrag wird die maßgebliche Grundsteuer berechnet.

Der Gemeinderat der Stadt Albstadt hat den Hebesatz ab 2010 für land oder forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) auf 330% und für Grundvermögen (Grundsteuer B), auf 350 % festgesetzt.

Ausgenommen von der Grundsteuer ist lediglich solcher Grundbesitz, der für öffentliche Zwecke benutzt wird, wie z.B. Schulen, Kirchen u. ä. oder unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient.

Unter bestimmten Bedingungen kann die Grundsteuer auch teilweise erlassen werden.

Die Grundsteuer wird in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann sie der Steuerpflichtige auch am 1. Juli in einem Jahresbeitrag entrichten.

Sie erleichtern sich damit die Terminüberwachung wenn Sie per SEPA-Lastschriftmandat zahlen. Nicht zuletzt unterstützen Sie auch unsere Bemühungen, die Verwaltung zu rationalisieren und Steuergelder zu sparen.

Der Grundsteuer in Albstadt unterliegen ca. 24.000 Objekte, die im Jahr 2020 ein Grundsteueraufkommen von etwa 6,7 Mio € erbringen.

SEPA-Mandat

Antrag auf Jahreszahlung

 

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