Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. In Albstadt sind ca. 32.500, bundesweit etwa 61,5 Millionen Wählerinnen und Wähler an diesem Tag wahlberechtigt. Den Wahlberechtigten stehen im Stadtgebiet von Albstadt insgesamt 50 Urnenwahllokale und 8 Briefwahlbezirke zur Verfügung, in denen am Wahltag über 300 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gewährleistet ist.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Falls Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Wahlrecht oder auch allgemeiner Art haben, wenden Sie sich bitte an das Städtische Wahlamt Albstadt. Sie erreichen uns
- telefonisch tagsüber unter der Hotline 07431 / 160 2223 od. 160 2226
- per FAX unter der FAX-Nummer: 07431 / 160 2227
- per E-Mail unter der Adresse wahlamt@albstadt.de
Für mehr Informationen und für die Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen die nachfolgenden Links zur Verfügung:
- Beantragung von Briefwahlunterlagen
- Muster eines Stimmzettels für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen
- Informationen des Bundeswahlleiters
- Informationen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
- Kreiswahlleitung
- Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
- So wählte Albstadt am 24. September 2017 (Erststimmen)
- So wählte Albstadt am 24. September 2017 (Zweitstimmen)